Die Waffenbesitzkarte (WBK)
Voraussetzung zum Erwerb und Besitz einer Sportwaffe
Braucht der Sportschütze zum sportlichen Schiessen eine Waffenbesitzkarte ?
Nicht in jedem Fall:
1. Kann man mit sogenannten freien Waffen (Luftgewehr, Luftpistole) schiessen.
2. Hat jeder Verein i.d.R. Vereinswaffen mit denen auf den Schiessständen trainiert werden kann.
Wenn sich der Schütze aber entschliesst, das Hobby auch wettkampfmässig auszuüben und er nicht nur mit o.g. freien Waffen schiessen möchte, wird er sich mit dem Thema beschäftigen.
Voraussetzungen zur Erteilung einer WBK
1. Mindestalter
Vollendung des 18.Lebensjahres, bei Sportschützen 21.Lebensjahr
(Ausnahme: Lang-und Kurzwaffen im Kaliber 22 lfB oder kleiner für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie kleiner/gleich 200 Joule)
2. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Diese ist nicht gegeben bei Alkohol-und Drogenabhängigkeit, bei begangenen Straftaten u.v.m.
Ggf. muss der Antragsteller ein Gutachten erbringen.
3. Nachweis Sachkunde (Lehrgang) mit bestandener Prüfung
Umfang und Inhalt der Sachkundeprüfung sind in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung fixiert.
(Sachkundelehrgänge mit Prüfung werden regelmässig von den Schützengesellschaften durchgeführt. )
4. Nachweis des Bedürfnis
Der Sportschütze muss nachweisen, dass er die Waffe / Munition benötigt, um sein Hobby als Sportschütze auszuüben.
Die alleinige Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist dafür nicht ausreichend. Der Schütze muss nachweisen (Schiessbuch, -klade), dass er regelmässig mit der Waffe trainiert. Positiv in jedem Fall ist die Teilnahme an Wettkämpfen.
5. Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Zur sicheren Aufbewahrung der Waffe/n und Munition ist ein Waffenschrank erforderlich. Je nach Widerstandsgrad (0 bzw. 1) können dort Kurz-und Langwaffen sowie Munition aufbewahrt werden.
Übersicht (Flussdiagramm) der erforderlichen Schritte zum Erwerb einer Sportwaffe
Überblick zum Inhalt der Gelben WBK und der Grünen WBK